Singen verboten!

500 Jahre evangelisches Gesangbuch: Sonderbriefmarke

Ja, das ist dem einen oder anderen Anhänger Martin Luthers passiert, damals vor 500 Jahren. Fröhlich sang er ein Lied des Reformators auf dem Marktplatz – und schon schnappte ihn die Polizei und steckte ihn ins Stadtgefängnis. Solche Szenen sind aus einigen Städten überliefert. Singen verboten! Warum? Die Lieder Martin Luthers waren vom Text her Verkündigung des Evangeliums, also Predigt. Predigen aber durften nur die Geistlichen. Gesungen wurde nur im Gottesdienst oder auf Wallfahrten – alles streng reglementiert und fast nur auf Latein. Da aber die meisten Christen gar kein Latein konnten und sie gar nicht verstanden, was sie da sangen, machten sich die Reformatoren darüber lustig: „Sie brüllen wie die Waldesel zu einem tauben Gott!“

Und sie brachten ihre geistlichen Lieder unter das Volk, zunächst gedruckt auf einfachen Zetteln, die man heute „Einblattdrucke“ nennt. 1524 kam dann ein schlauer Drucker darauf, acht dieser Lieder zu einem Heft zu bündeln. Manche nennen das bereits „Liederbuch“ – allerdings fehlten dieser Sammlung die typischen Merkmale eines Buches: Vorwort, gegliederter Inhalt, Register, Impressum. Ein erstes Gemeinde-Gesangbuch war dann 1524 das Erfurter Ferbefaß-Enchiridion. Das hat seinen Namen daher, dass es in Erfurt gedruckt wurde – und zwar im Haus mit dem Namen „Zum Ferbefaß“ – und dass es handlich war. 28 reformatorische Lieder sind darin abgedruckt, 18 davon von Martin Luther. Der wusste übrigens gar nichts davon, dass man in Erfurt seine Lieder druckte. Bis heute singen wir zahlreiche dieser Lieder im Gottesdienst. Und fünf davon haben es sogar in das aktuelle katholische Gesangbuch „Gotteslob“ geschafft, z.B. „Gelobet seist du, Jesu Christ“ und „Aus tiefer Not schrei ich zu dir“. Erst 1537 zog die katholische Seite übrigens mit einem ersten eigenen Gesangbuch nach.

Vom „Ferbefaß-Enchiridion“ gibt es heute nur noch ein einziges Exemplar – und das befindet sich in Goslar. Seit 1535 ist es Bestandteil der Marktkirchen-Bibliothek, in der es erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts „entdeckt“ wurde. Das Bundesfinanzministerium gab zu Ehren des 500. Jubiläums eine Sonderbriefmarke heraus. Diese wurde am

23. Januar 2024 um 17 Uhr in der Marktkirche Goslar

präsentiert.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert