500 Jahre evangelisches Gesangbuch: Sonderbriefmarke
Ja, das ist dem einen oder anderen Anhänger Martin Luthers passiert, damals vor 500 Jahren. Fröhlich sang er ein Lied des Reformators auf dem Marktplatz – und schon schnappte ihn die Polizei und steckte ihn ins Stadtgefängnis. Solche Szenen sind aus einigen Städten überliefert. Singen verboten! Warum? Die Lieder Martin Luthers waren vom Text her Verkündigung des Evangeliums, also Predigt. Predigen aber durften nur die Geistlichen. Gesungen wurde nur im Gottesdienst oder auf Wallfahrten – alles streng reglementiert und fast nur auf Latein. Da aber die meisten Christen gar kein Latein konnten und sie gar nicht verstanden, was sie da sangen, machten sich die Reformatoren darüber lustig: „Sie brüllen wie die Waldesel zu einem tauben Gott!“
Und sie brachten ihre geistlichen Lieder unter das Volk, zunächst gedruckt auf „Singen verboten!“ weiterlesen