Darf man Goslarer „Dom“ sagen?

Von Helmut Liersch

Die Unsicherheit ist groß. Hatte Goslar einen Dom – oder doch nicht? Dürfen die Stadtführerinnen und Stadtführer Gäste auf den Parkplatz hinter der Vorhalle führen und behaupten: „Hier stand der Goslarer Dom!“? Meist schwingen bei dem Wörtlein „Dom“ Anführungsstriche mit. Es klingt so, als ahne man, dass man eigentlich etwas Unkorrektes behauptet. Denn schließlich – so der geläufige Einwand – war Goslar ja keine Bischofsstadt. Und ein „Dom“, das ist doch bekanntlich eine Bischofskirche – oder?!

Unsicher wird man auch, wenn man die unterschiedlichen Buchtitel analysiert, die in den letzten Jahren über das Gebäude aus dem 11. Jahrhundert erschienen sind. Friedrich Balck bezeichnet den Bau als „Stiftskirche St. Simon und Judas (Goslarer Dom)“.[i] „Weltliches Kollegiatstift St. Simon und Judas“ heißt er bei Tillmann Lohse[ii], das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege titelt: „Das Reichsstift St. Simon und Judas in Goslar“.[iii] Ludwig Christian Bamberg nennt das Gotteshaus im Titel: „Goslarer Dom. Die Stiftskirche Kaiser Heinrichs III.“[iv] und der kürzlich erschienene Band von Günter Piegsa und mir bezeichnet es schlicht als „Der Goslarer Dom“.[v]

Zweifellos ist richtig, dass der Bau die Kirche des Kollegiatsstifts war. Lohse definiert dieses als „ein Kollegium von Weltgeistlichen aller Weihegrade, die nicht nach einer Mönchsregel, sondern ohne Gelübde nach eigenen Ordnungen aus dem Stiftungsvermögen ihrer Gemeinschaft leben und zu deren vorrangiger Aufgabe das gemeinsame Stundengebet sowie der feierliche Gottesdienst im Chor der Stiftskirche gehören, weshalb sie auch als Chorherren bezeichnet werden.“[vi] Da er sich mit seiner Dissertation „im Rahmen einer terminologisch präzisen Untersuchung“ bewegt, vermeidet er ausdrücklich die landläufig gebrauchten Begriffe „Dom“ oder „Domstift“. So sehr das nachvollziehbar ist, so wenig leuchtet die zusätzliche Begründung ein: Das Stift sei bekanntlich nie Kathedralkirche eines Bischofs gewesen.[vii]

Demnach dürften ausschließlich Bischofssitze „Dom“ genannt werden. Und in der Tat ist etwa der Kölner Dom ein solcher Bischofssitz, eine Kathedrale. Aber ein Dom muss nicht zwingend eine Kathedrale sein. Vielmehr hat das Wort „Dom“ ein deutlich weiteres Spektrum. Von der Wortbedeutung her kommt es aus dem Lateinischen (domus) und heißt erstmal schlicht „Haus“. Mit diesem Begriff werden bereits seit dem 8. Jahrhundert Kirchengebäude von besonderer Bedeutung belegt. Das kann zwar die Tatsache sein, dass sie Bischofskirchen sind, aber mit dem Begriff „domus ecclesiae“ (Kirchenhaus) belegte man auch andere Sakralbauwerke, etwa wenn sie eine besondere Größe, künstlerische Besonderheiten oder einen berühmten Stifter hatten. Wir haben es nicht mit einem kirchenrechtlichen Titel zu tun, sondern mit einer Ehrenbezeichnung.

Ludwig Bamberg bringt es auf den Punkt: „Bald bezeichnete man [in Goslar] seine Stiftskirche mit dem Ehrentitel ´Dom`“. Er weist zu Recht darauf hin, dass auch die den Titel „Dom“ tragenden Stiftskirchen von Braunschweig, Wetzlar, Frankfurt/M. oder Xanten keine Bischofskirchen sind. „Den Ehrentitel verlieh weder die Kirche noch das Heilige Römische Reich. Er ´kam auf` – wie auch das Epitheton ´die/der Große` in Anerkennung der jeweiligen Bedeutung.“[viii] Und tatsächlich kann sich die heute gängige Bezeichnung „Dom“ in Goslar bereits auf mittelalterliche Quellen stützen. So werden die Kanoniker in Urkunden aus dem Jahre 1290 als Domherren bezeichnet: „…her Basilius ein tuomherre von Goslar…“, bzw. „…daz sie einem tuomherren von Goslar viengen vrevelich…“[ix].

Der Frankenberger Pfarrer und Historiker Johann Michael Heineccius läßt in seinem Geschichtswerk von 1707 die Thematik anklingen, dass es für das berühmte Gebäude unterschiedliche Bezeichnungen gibt. Bei seiner Schilderung der Gründungsphase schreibt er von der ecclesia collegiatae SS. Simonis & Judae, „quae vulgo katexochen vocatur monasterium, (das Munster / item der Dom / das Stifft etc.)“; er referiert also gleich zu Anfang der Domgeschichte, dass die Kollegiatskirche gewöhnlich und vorzugsweise „Münster“ genannt wird, ebenso auch „der Dom“, „das Stift“ oder noch anders.[x]

Kaiser Heinrich III. nennt in seiner Schenkungsurkunde vom 7. September 1047 das Gebäude schlicht „ecclesia“ (Kirche); in seinen weiteren Urkunden ist von „monasterium“ (Kloster / Münster) die Rede.[xi] Der Begriff „Münster“ für den Goslarer Dom ist aus dem Sprachgebrauch verschwunden. Ursprünglich bezeichnet er den Gebäudekomplex eines Klosters, konnte aber auch auf andere Kirchen übergehen, vorzugsweise auf Bischofskirchen. Vielleicht hat sich die Bezeichnung in Goslar nicht gehalten, weil es sich hier weder um einen Bischofssitz noch um ein Kloster handelte. Ein Blick in die Goslar-Literatur zeigt, dass nicht nur die lateinische, sondern auch die deutsche Benennung der ältesten Goslarer Kirche vielfältig ist: „Kerken hilghen Aposteln Simonis und Jude“, „thum“, „munster“, „Thumbkirche“, „Duhmkirche“, „Stiftskirche“, „Reichsstift“, „Kollegiatstift“… Es ist also eine Tatsache, dass die Bezeichnung der Memorialkirche Heinrichs III. von Beginn an sehr vielfältig ist und dass der Begriff „Dom“ dazugehört.

Statt diese Vielfältigkeit zu problematisieren, sollte man fragen, wie es zu den unterschiedlichen Bezeichnungen kommt, welche Absicht dahintersteckt und welche Bedeutung man dem Gebäude damit zumisst. So sehr das Bestreben verständlich ist, eine „korrekte“ Terminologie bei der Bezeichnung von Gotteshäusern zu entwickeln, um sich in der Wissenschaft verständigen zu können, so sehr sollte auf die lokalen Gebräuche und Sprachmuster geachtet werden, um daraus Schlüsse zu ziehen. Keinesfalls ist eine gewachsene Begrifflichkeit geringer zu werten als eine künstlich konstruierte Einheitlichkeit. Dass heute selbstbewusst vom Goslarer Dom gesprochen wird, sollte ein klarer Hinweis darauf sein, dass das Gotteshaus im kollektiven Gedächtnis nach wie vor einen festen Platz hat. Davon zeugt nicht zuletzt die kürzlich präsentierte neue App „DOM:digital“.

Um die obigen Fragen zu beantworten: Natürlich darf man Dom sagen -ohne Anführungsstriche. Das hat man quasi von Anfang an so gemacht. Und natürlich hatte Goslar einen Dom. Davon ist noch viel mehr übrig als das, was man heute sieht. Vielleicht kommt das ja irgendwann ans Licht!

(Der Text liegt gedruckt vor in: STADTGESCHICHTEN – Informationen des Geschichtsvereins Goslar e.V. 1/2026, Nr. 20, S.  3f.)

[i] Balck, Friedrich: Materialsammlung zur virtuellen Rekonstruktion. Stiftskirche St. Simon und Judas (Goslarer Dom), Clausthal-Zellerfeld 2001 / 2. Auflage 2013 (2015?).

[ii] Lohse, Tillmann: Die Dauer der Stiftung. Eine diachronisch vergleichende Geschichte des weltlichen Kollegiatstifts St. Simon und Judas in Goslar, Berlin 2011.

[iii] Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege: Das Reichsstift St. Simon und Judas in Goslar. Geschichte, Architektur und Archäologie, Hannover 2020.

[iv] Bamberg, Ludwig Christian: Der Goslarer Dom. Die Stiftskirche Kaiser Heinrichs III., Bielefeld 2022.

[v] Liersch, Helmut und Piegsa, Günter: Der Goslarer Dom. Zweihundert Jahre Abwesenheit, Goslar 2025.

[vi] Lohse, wie Anm. 2, Seite 21.

[vii] Lohse, wie Anm. 2, Seite 11, Anm. 2.

[viii] Bamberg, wie Anm. 4, Seite 16, Anm. 25.

[ix] UB Goslar 2, Nrn. 394f., Hinweis darauf bei Lohse, wie Anm. 2, Seite 11, Anm. 2.

[x] Heineccius, Johann Michael: Antiquitatum Goslariensium et vicinarum regionum libri sex, Frankfurt am Main 1707, Seite 37.

[xi] Albers, Ulrich: Das Urkundenwesen unter Heinrich III. am Beispiel der für Goslar ausgestellten Originalurkunden zwischen 1047 und 1055, in: Habermann, Jan (ed.): Kaiser Heinrich III. – Regierung, Reich und Rezeption, Bielefeld 2018, Seiten 174 – 197.

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